Service

Für Anfragen für Versuche bei AgroVet-Strickhof oder Ähnliches dürfen Sie gerne die Leitung Forschung und Team kontaktieren.

Rechtliches

Verschiedene Gesetze und Verordnungen regeln Tierversuche in der Schweiz. Für den Vollzug sind schweizerische wie kantonale Gesetze sowie Verordnungen bindend.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) informiert auf seiner Website umfassend über den Tierschutz und das Versuchswesen.

Das BLV informiert auch über die Nutztierhaltung im Allgemeinen.

Das Veterinäramt des Kantons Zürich ist die Bewilligungsbehörde für Versuche, welche im Kanton Zürich (Betriebsstandorte Lindau und Wülflingen) durchgeführt werden.

Für den Betriebsstandort Früebüel ist der Veterinärdienst Zug und für den Betriebsstandort Alp Weissenstein ist das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden zuständig.

Anbei die wesentlichen Bestimmungen: